Laufende Buchführung
Entsprechend §6 Nr.4 StBerG umfasst der Bereich Buchhaltung das Kontieren und Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle. Hier erfolgt eine Betreuung von Kunden, die ihren Gewinn per Einnahme-Überschussrechnung ermitteln und Kunden die Bilanzen erstellen müssen. Geliefert werden als Auswertungen die Summen- und Saldenlisten, Monats- und kumulierende Gewinnermittlungen und Offene Posten-Listen von Kunden und Lieferanten. Aus letzteren wird Hilfestellung geboten bei der Überwachung der Zahlungseingänge und daraus resultierend der Errichtung eines effektiven Mahnwesens und einem erfolgreichem Liquiditätsmanagement.